Alkohol am Steuer

Führerscheinentzug wegen Alkohol: was jetzt passiert

Blutprobe, Führerschein abgegeben, und dann kommt erst einmal lange nichts. Genau in dieser Stille entscheidet sich, wie lange du am Ende ohne Führerschein bist. Hier steht, was in welcher Reihenfolge passiert und was du in den ersten Wochen in der Hand hast.

Von MPU Nothilfe · Stand 27. September 2026 · Lesezeit rund 9 Minuten

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Inhalt · 10 Abschnitte
  1. 01Die kurze Antwort
  2. 02Zwei Verfahren
  3. 03Die Sperrfrist und was sie verkürzt
  4. 04Ab wann die MPU angeordnet wird
  5. 05Die verschenkte Zeit zwischen Kontrolle und Urteil
  6. 06Was du in den ersten vier Wochen tun solltest
  7. 07Häufige Fehler direkt nach dem Entzug
  8. 08Häufige Fragen zum Führerscheinentzug wegen Alkohol
  9. 09Fazit
  10. 10Quellen und weiterführende Seiten
Das Wichtigste in Kürze
  • Zwei VerfahrenStrafgericht (Entzug und Sperrfrist) und Führerscheinstelle (Neuerteilung, oft mit MPU)
  • Sperrfristsechs Monate bis fünf Jahre, festgelegt im Urteil oder Strafbefehl
  • MPUab 1,6 Promille oder bei Wiederholung Pflicht, im Einzelfall schon ab 1,1 Promille
  • Wichtigster TerminAntrag auf Neuerteilung frühestens sechs Monate vor Ende der Sperre
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Die kurze Antwort: Entzug, Sperrfrist, MPU – in dieser Reihenfolge

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird und den Führerschein verliert, durchläuft zwei getrennte Verfahren: Das Strafgericht entzieht die Fahrerlaubnis und setzt eine Sperrfrist fest. Danach entscheidet die Führerscheinstelle, ob und unter welchen Bedingungen du eine neue bekommst, bei vielen Alkoholfällen erst nach einer MPU.

Das klingt nach einer Kette, bei der man einfach abwartet, bis das nächste Glied an der Reihe ist. So erleben es auch die meisten: erst auf Post vom Gericht warten, dann die Sperrfrist absitzen, dann einen Antrag stellen. Der Haken ist, dass die Glieder sich zeitlich überlappen. Die Vorbereitung auf eine mögliche MPU, und bei hohen Werten auch ein Abstinenznachweis, braucht Monate. Sie kann aber schon beginnen, während das Strafverfahren noch läuft.

Anders gesagt: Die Sperrfrist ist die Mindestzeit ohne Führerschein. Wie lange es tatsächlich dauert, entscheidet sich daran, ob du bei ihrem Ende schon so weit bist, dass die Führerscheinstelle dir die Fahrerlaubnis neu erteilen kann.

Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein, Stand 27. September 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fristen, Promillewerte und die Frage, ob eine MPU angeordnet wird, hängen immer an deinem konkreten Fall. Im laufenden Strafverfahren ist ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht der richtige Ansprechpartner.
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Zwei Verfahren: Strafgericht und Führerscheinstelle

Die meisten Missverständnisse nach einer Trunkenheitsfahrt entstehen, weil diese beiden Stellen verwechselt werden. Sie haben unterschiedliche Aufgaben, arbeiten nacheinander und schreiben dir unterschiedliche Briefe.

Strafverfahren
  • WerStaatsanwaltschaft und Strafgericht
  • FrageHast du eine Straftat begangen?
  • ErgebnisGeldstrafe, Entzug, Sperrfrist
  • Grundlage§ 316, § 69, § 69a StGB

Endet mit einem Strafbefehl oder Urteil. Mit der Rechtskraft erlischt die Fahrerlaubnis, und die Sperrfrist beginnt.

Verwaltungsverfahren
  • WerFührerscheinstelle deines Wohnorts
  • FrageBist du wieder geeignet zu fahren?
  • ErgebnisNeuerteilung, oft erst nach MPU
  • Grundlage§ 13 und § 20 FeV

Beginnt erst richtig, wenn du einen Antrag auf Neuerteilung stellst. Von selbst meldet sich die Behörde in der Regel nicht.

Was direkt nach der Kontrolle passiert

Bei Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt nimmt die Polizei meist den Führerschein an sich. Rechtlich ist das eine Sicherstellung oder Beschlagnahme nach § 94 der Strafprozessordnung. Kurz darauf entscheidet in vielen Fällen ein Richter über die vorläufige Entziehung nach § 111a StPO. Ab diesem Moment darfst du nicht mehr fahren, auch wenn noch kein Urteil gesprochen ist. Wer trotzdem fährt, begeht eine neue Straftat nach § 21 StVG, und das ist der sicherste Weg, aus einem Verfahren zwei zu machen.

Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Ob es überhaupt zum Entzug kommt, hängt an der Einordnung. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen ist die Fahrt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG: beim ersten Mal 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Ein Fahrverbot ist kein Entzug, danach bekommst du deinen Führerschein zurück. Ab 1,1 Promille, oder schon ab 0,3 Promille mit Fahrfehlern oder Unfall, liegt eine Straftat vor. Dann entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis in der Regel, weil § 69 Absatz 2 StGB bei Trunkenheit im Verkehr die Ungeeignetheit vermutet. Die Details zu den Grenzwerten stehen in unserem Artikel Ab welcher Promille die MPU kommt.

Warum die Führerscheinstelle zunächst stillhält

Solange das Strafverfahren läuft, darf die Behörde denselben Sachverhalt nicht in einem eigenen Entziehungsverfahren verwerten (§ 3 Absatz 3 StVG). Später ist sie an die Feststellungen des Strafgerichts gebunden (§ 3 Absatz 4 StVG). Deshalb hörst du von ihr oft monatelang nichts. Das bedeutet nicht, dass sie dich vergessen hat. Sie kommt, sobald du den Antrag auf Neuerteilung stellst, und dann mit der vollständigen Akte.

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Die Sperrfrist und was sie verkürzt

Mit dem Entzug bestimmt das Gericht zugleich, wie lange dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Das regelt § 69a StGB, und die wichtigsten Punkte daraus sind überschaubar.

  • Rahmen Sechs Monate bis fünf Jahre, in extremen Ausnahmefällen für immer (Absatz 1).
  • Wiederholung Gab es in den drei Jahren vor der Tat schon einmal eine Sperre, beträgt das Mindestmaß ein Jahr (Absatz 3).
  • Beginn Mit der Rechtskraft des Urteils oder Strafbefehls, nicht mit dem Tag der Kontrolle (Absatz 5).
  • Anrechnung Die Zeit der vorläufigen Entziehung oder Beschlagnahme verkürzt das Mindestmaß, aber nicht unter drei Monate (Absätze 4 und 6).
  • Vorzeitige Aufhebung Möglich, wenn das Gericht dich nicht mehr für ungeeignet hält, frühestens nach drei Monaten, im Wiederholungsfall nach einem Jahr (Absatz 7).

Bei einer ersten Trunkenheitsfahrt ohne Unfall liegen die Sperrfristen in der Praxis häufig im unteren Bereich des Rahmens. Eine feste Tabelle gibt es aber nicht, das Gericht entscheidet nach den Umständen des Einzelfalls. Wie die Verkürzung nach Absatz 7 in der Praxis beantragt wird und was Gerichte dafür sehen wollen, steht ausführlich in unserem Artikel zur MPU-Sperrfrist.

Die Sperrfrist ist eine Untergrenze. Sie sagt, wann du frühestens einen neuen Führerschein bekommen darfst, nicht wann du ihn bekommst.

Ein Punkt wird fast immer übersehen: Nach § 20 Absatz 4 FeV darfst du den Antrag auf Neuerteilung schon sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen. Erst mit diesem Antrag prüft die Führerscheinstelle deine Akte und entscheidet, ob sie eine MPU verlangt. Wer den Antrag am letzten Tag der Sperre stellt, fängt an diesem Tag erst an, auf die Anordnung zu warten.

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Ab wann die MPU angeordnet wird

Ob du vor der Neuerteilung zur medizinisch-psychologischen Untersuchung musst, regelt § 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Behörde muss ein MPU-Gutachten anordnen, wenn einer dieser Fälle vorliegt:

  • 1,6 Promille oder mehr Oder 0,8 mg/l Atemalkohol. Dann ist die MPU ohne weitere Prüfung fällig (§ 13 Satz 1 Nr. 2 c).
  • Wiederholung Zwei oder mehr Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkohol, auch wenn jede für sich unter 1,6 Promille lag (Nr. 2 b).
  • Hinweise auf Missbrauch Wenn sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen (Nr. 2 a).
  • Entzug aus diesen Gründen War die Fahrerlaubnis aus einem der genannten Gründe entzogen, gilt das auch für die Neuerteilung (Nr. 2 d).

Die Grauzone zwischen 1,1 und 1,6 Promille

Lange war umstritten, ob eine einzelne Fahrt unter 1,6 Promille für die MPU reicht, nur weil das Strafgericht die Fahrerlaubnis entzogen hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 6. April 2017 (Az. 3 C 24.15) entschieden: Der Entzug allein reicht nicht. Es müssen zusätzliche Tatsachen dazukommen, die auf Alkoholmissbrauch hindeuten.

Eine solche Tatsache hat dasselbe Gericht am 17. März 2021 (Az. 3 C 3.20) benannt: Wer mit 1,1 Promille oder mehr fährt und dabei keine Ausfallerscheinungen zeigt, lässt eine ungewöhnliche Alkoholgewöhnung erkennen. Dann darf die Behörde die MPU auch unter 1,6 Promille anordnen. Ob im Polizeibericht und im ärztlichen Blutentnahmeprotokoll Ausfallerscheinungen vermerkt sind, wird damit zu einer der wichtigsten Fragen deiner Akte. Das lässt sich nicht im Voraus beantworten, sondern nur durch einen Blick in die Unterlagen.

Sonderfall Probezeit

Warst du bei der Fahrt noch in der Probezeit, kommt eine Pflicht dazu: Nach einem Entzug wegen Alkohol bekommst du eine neue Fahrerlaubnis nur, wenn du an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hast (§ 36 Absatz 2 FeV, § 2a Absatz 5 StVG). Das Seminar ersetzt keine MPU, wenn eine angeordnet ist. Beides kann nebeneinander verlangt werden.

Wie die Alkohol-MPU dann abläuft und worauf die Gutachter achten, erklärt unser Grundlagenartikel MPU wegen Alkohol.

Aus unserer Praxis
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Die verschenkte Zeit zwischen Kontrolle und Urteil

Was wir in über 165 begleiteten Verfahren regelmäßig sehen: Die teuersten Monate sind nicht die der Sperrfrist, sondern die zwischen der Kontrolle und dem Strafbefehl. In dieser Zeit passiert scheinbar nichts, also tun die meisten auch nichts.

Der typische Verlauf sieht so aus: Die Blutprobe liegt Wochen zurück, der Strafbefehl kommt, die Sperrfrist läuft. Man richtet sich ein, fährt mit dem Rad oder lässt sich bringen und wartet auf das Ende. Kurz vor Ablauf stellt man den Antrag, die Führerscheinstelle liest die Akte und ordnet eine MPU an. Erst jetzt beginnt die Vorbereitung, und wenn der Gutachter Abstinenz erwartet, beginnt erst jetzt auch der Nachweiszeitraum. Aus einer Sperre von einigen Monaten wird so schnell mehr als ein Jahr ohne Führerschein.

Dabei hätten sich die Monate davor sinnvoll nutzen lassen. Nicht mit Aktionismus, sondern mit drei Dingen: der Akte, einer ehrlichen Einordnung und, wo nötig, einem frühen Start beim Nachweis. Die Konkurrenzartikel zu diesem Thema erklären Sperrfrist und MPU als getrennte Stationen. Für dich ist wichtiger, dass sie parallel laufen können.

Ein zweites Muster betrifft Werte knapp unter 1,6 Promille. Viele gehen davon aus, dass sie damit an der MPU vorbeikommen, und bereiten sich nicht vor. Dann steht im Protokoll „keine Ausfallerscheinungen“, und die Anordnung kommt doch. Wer mit 1,3 Promille unauffällig gewirkt hat, sollte die MPU deshalb nicht ausschließen, bevor jemand die Unterlagen gelesen hat.

Kommt bei dir eine MPU?

Das lässt sich meist schon anhand von Promillewert, Vorgeschichte und Protokoll einschätzen, lange bevor die Führerscheinstelle entscheidet. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und bleibt vertraulich.

Fall einschätzen lassen
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Was du in den ersten vier Wochen tun solltest

Die ersten Wochen nach dem Entzug fühlen sich an wie Stillstand. Tatsächlich legst du in dieser Zeit fest, ob du später Monate verlierst oder nicht. Diese fünf Schritte sind realistisch, auch wenn du gerade mit Job, Familie und dem Weg zur Arbeit genug zu tun hast.

  • Woche 1: nicht fahren, Unterlagen sammelnKein Auto, kein Roller, auch nicht „nur kurz“. Heb jedes Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auf und notiere die Daten von Kontrolle, Blutprobe und Beschlagnahme. Diese Daten brauchst du später für die Berechnung der Sperrfrist.
  • Woche 1–2: rechtlichen Rat holenIm Strafverfahren geht es um Strafe und Sperrfrist. Hier hilft ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht, der auch Akteneinsicht beantragen kann. Wir sind keine Anwälte und ersetzen das nicht.
  • Woche 2: Protokoll und Promillewert prüfenWie hoch war der Wert der Blutprobe, was steht zu Ausfallerscheinungen im Protokoll, gab es frühere Alkoholfahrten? Diese drei Antworten bestimmen, ob und welche MPU kommt.
  • Woche 3: den Weg einordnenHohe Werte oder Wiederholung sprechen oft für Abstinenz als Weg, dann zählt jeder Monat Nachweis. Ob kontrolliertes Trinken in Frage kommt, sollte vor dem ersten Laborbesuch geklärt sein.
  • Woche 4: Termine setzenRechne aus, wann die Sperre voraussichtlich endet, und trage den Tag sechs Monate vorher ein. Das ist dein frühester Antragstermin bei der Führerscheinstelle.

Was du diese Woche tun kannst

Wenn du nur eine Sache schaffst: Leg dir einen Ordner an, analog oder digital, und sammle darin alles, was du schriftlich bekommen hast. Schreib dazu in eigenen Worten auf, wie der Abend abgelaufen ist, solange du dich noch genau erinnerst. Diese Notiz ist kein Beweismittel und gehört nicht ans Gericht. Aber in der MPU wirst du Monate später gefragt, wie es dazu kam, und dann ist eine ehrliche Erinnerung mehr wert als eine Rekonstruktion.

Die zweite Sache, die wenig kostet: beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen. Sie ist nach § 30 Absatz 8 StVG kostenlos und zeigt dir, ob dort noch ältere Einträge stehen, die für die Frage „Wiederholung“ eine Rolle spielen könnten.

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Häufige Fehler direkt nach dem Entzug

Keiner dieser Fehler ist dramatisch, wenn man ihn einzeln betrachtet. Zusammen erklären sie aber, warum manche nach einer Sperre von neun Monaten wieder fahren und andere mit derselben Ausgangslage zwei Jahre brauchen.

  • Häufiger FehlerEinfach warten, bis die Sperrfrist vorbei ist
    BesserDen Antrag sechs Monate vor Ende stellen und die Vorbereitung vorher beginnen
  • Häufiger FehlerMit vorläufig entzogener Fahrerlaubnis „nur kurz“ fahren
    BesserGar nicht fahren. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine eigene Straftat nach § 21 StVG
  • Häufiger FehlerAnnehmen, unter 1,6 Promille gebe es keine MPU
    BesserIm Protokoll nachsehen, ob Ausfallerscheinungen vermerkt sind
  • Häufiger FehlerAuf eigene Faust mit „kontrolliertem Trinken“ starten
    BesserErst klären, welcher Weg zur Aktenlage passt, dann anfangen
  • Häufiger FehlerDen Vorfall im Umfeld kleinreden
    BesserFrüh ehrlich hinsehen, denn genau das fragt der Gutachter später ab

Der dritte Punkt verdient einen zweiten Blick. Wer sich sicher ist, keine MPU zu brauchen, stellt den Antrag, bekommt die Anordnung und hat dann eine Frist, die die Behörde setzt. Diese Frist ist selten so lang, dass eine gründliche Vorbereitung hineinpasst, und wer das Gutachten nicht fristgerecht beibringt, riskiert nach § 11 Absatz 8 FeV, dass die Behörde auf Nichteignung schließt. Wer dagegen schon vorbereitet ist, verliert durch eine unerwartete Anordnung kaum Zeit.

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Häufige Fragen zum Führerscheinentzug wegen Alkohol

Wie lange ist der Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt weg?
Das Strafgericht legt eine Sperrfrist von sechs Monaten bis fünf Jahren fest (§ 69a StGB). Das ist aber nur die Untergrenze: Einen neuen Führerschein bekommst du erst, wenn die Führerscheinstelle ihn neu erteilt – und bei vielen Alkoholfällen verlangt sie vorher ein positives MPU-Gutachten. Wie lange es wirklich dauert, hängt deshalb vor allem davon ab, wann du mit der Vorbereitung beginnst.
Ab wie viel Promille wird der Führerschein entzogen?
Ab 1,1 Promille gilt man nach der Rechtsprechung als absolut fahruntüchtig, das ist eine Straftat nach § 316 StGB, und das Gericht entzieht in der Regel die Fahrerlaubnis. Schon ab 0,3 Promille kann es eine Straftat sein, wenn Ausfallerscheinungen oder ein Unfall dazukommen. Zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne Auffälligkeiten ist es eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot, aber ohne Entzug.
Muss ich nach dem Führerscheinentzug wegen Alkohol immer zur MPU?
Nicht immer. Pflicht ist sie nach § 13 FeV unter anderem ab 1,6 Promille, bei wiederholten Alkoholfahrten oder wenn sonst Tatsachen auf Alkoholmissbrauch hindeuten. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann das schon ab 1,1 Promille der Fall sein, wenn keine Ausfallerscheinungen dokumentiert wurden. Ob das bei dir zutrifft, entscheidet die Führerscheinstelle im Einzelfall.
Kann ich die Sperrfrist verkürzen?
Das Gericht kann die Sperre nach § 69a Absatz 7 StGB vorzeitig aufheben, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass du nicht mehr ungeeignet bist. Frühestens geht das nach drei Monaten Sperre, in Wiederholungsfällen nach einem Jahr. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Wann darf ich den neuen Führerschein beantragen?
Nach § 20 Absatz 4 FeV frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperre. Das ist der wichtigste Termin, den du dir notieren solltest, weil die Führerscheinstelle erst mit dem Antrag prüft, ob sie eine MPU verlangt.
Zählt die Zeit ohne Führerschein vor dem Urteil mit?
Ja, teilweise. Die Zeit einer vorläufigen Entziehung oder Beschlagnahme des Führerscheins verkürzt das Mindestmaß der Sperre (§ 69a Absatz 4 und 6 StGB), wobei drei Monate nicht unterschritten werden dürfen. Die Sperre selbst beginnt mit der Rechtskraft des Urteils oder Strafbefehls.
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Fazit

Der Führerscheinentzug wegen Alkohol läuft über zwei Stellen: Das Strafgericht nimmt dir die Fahrerlaubnis und setzt die Sperrfrist, die Führerscheinstelle entscheidet über die neue, oft erst nach einer MPU. Die Sperrfrist kannst du kaum beeinflussen. Wie viel Zeit nach ihrem Ende noch dazukommt, dagegen sehr.

Wer die ersten Wochen nutzt, um die Akte zu verstehen, den Weg einzuordnen und den frühesten Antragstermin zu kennen, steht am Ende der Sperre nicht am Anfang, sondern kurz vor dem Ziel.

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Wir schauen mit dir auf Promillewert, Protokoll und Vorgeschichte und sagen dir ehrlich, ob eine MPU wahrscheinlich ist und wann du anfangen solltest.

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