Ab welcher Promille droht eine MPU?
Die meisten kennen die 1,6-Promille-Grenze. Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann es aber schon ab 1,1 Promille so weit sein – ausgerechnet dann, wenn man unauffällig wirkte.
Ab wann die MPU kommt – und wann sie schon früher droht
Kurz gesagt: Ab 1,6 Promille ist die MPU bei der Neuerteilung zwingend vorgeschrieben. Sie kann aber deutlich früher kommen: bei einer wiederholten Alkoholfahrt unabhängig vom Wert – und seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch schon zwischen 1,1 und 1,59 Promille, wenn du dabei keine Ausfallerscheinungen gezeigt hast.
Der letzte Punkt überrascht die meisten – er ist auch der Grund, warum „bei mir waren es ja nur 1,3″ keine Entwarnung ist. Wir gehen die Grenzwerte der Reihe nach durch und erklären, was hinter der Logik der Behörde steckt.
Die Promillegrenzen und was sie bedeuten
- Probezeit und unter 21 Jahren 0,0 ‰ Absolutes Alkoholverbot nach § 24c StVG. Verstoß: Bußgeld, ein Punkt, Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar.
- Mit Ausfallerscheinungen ab 0,3 ‰ Relative Fahruntüchtigkeit. Wer Schlangenlinien fährt oder einen Unfall baut, macht sich schon hier strafbar.
- Ordnungswidrigkeit ab 0,5 ‰ § 24a StVG: Bußgeld, Punkte und Fahrverbot – auch ohne jede Auffälligkeit im Fahrverhalten.
- Absolute Fahruntüchtigkeit – Straftat ab 1,1 ‰ § 316 StGB. Ab hier gilt man unwiderleglich als fahruntüchtig – und ab hier ist auch eine MPU-Anordnung möglich, siehe unten.
- MPU zwingend bei der Neuerteilung ab 1,6 ‰ § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV. Hier hat die Behörde keinen Ermessensspielraum mehr.
- Wiederholte Alkoholfahrt jeder Wert § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b FeV. Beim zweiten Mal spielt die Höhe keine Rolle mehr – zweimal 0,8 reichen.
Warum schon 1,1 Promille reichen können
Lange galt als Faustregel: unter 1,6 Promille passiert dem Ersttäter nichts. Diese Faustregel stimmt so nicht mehr. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 17. März 2021 entschieden (Aktenzeichen 3 C 3.20), dass im Bereich zwischen 1,1 und 1,59 Promille eine sogenannte Zusatztatsache genügt, um eine MPU anzuordnen – und dass das Fehlen von Ausfallerscheinungen selbst eine solche Zusatztatsache ist.
Die Logik dahinter klingt zunächst paradox, ist aber konsequent: Wer mit 1,3 Promille noch geradeaus läuft, klar spricht und unauffällig fährt, verträgt offenkundig sehr viel Alkohol. Diese Giftfestigkeit entsteht nicht über Nacht – sie setzt regelmäßigen, hohen Konsum voraus. Und genau das wertet die Behörde als Hinweis darauf, dass ein Alkoholproblem vorliegen könnte.
Für dich heißt das: Ein Wert unter 1,6 ist keine Garantie. Entscheidend ist, was im Polizeibericht steht – ob dort Ausfallerscheinungen vermerkt sind oder eben ausdrücklich keine. Genau dieser Punkt entscheidet oft darüber, ob eine MPU kommt oder nicht, und genau er steht in deiner Akte.
In deiner Akte steht, was der Polizeibericht vermerkt hat – und damit, wie wahrscheinlich eine MPU ist. Wir schauen im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam drauf, bevor du dir unnötig Sorgen machst oder etwas verpasst.
Was Betroffene bei den Grenzwerten falsch verstehen
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Häufiger Irrtum„Unter 1,6 Promille kann mir nichts passieren”TatsächlichAb 1,1 Promille genügt eine Zusatztatsache – und fehlende Ausfallerscheinungen sind laut BVerwG genau das
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Häufiger Irrtum„Beim zweiten Mal waren es ja nur 0,8″TatsächlichBei Wiederholung spielt die Höhe keine Rolle mehr – zwei Fahrten unter 1,1 reichen für die Anordnung
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Häufiger Irrtum„Ich saß ja nur auf dem Fahrrad”TatsächlichAb 1,6 Promille auf dem Rad droht dieselbe Anordnung – geprüft wird die Fahreignung, nicht das Fahrzeug
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Häufiger Irrtum„Ich war doch völlig normal unterwegs”TatsächlichGenau das ist im fraglichen Bereich das Argument der Behörde gegen dich, nicht für dich
Wie eine Alkohol-MPU inhaltlich abläuft und was der Gutachter prüft, liest du im Ratgeber MPU wegen Alkohol. Was das Ganze kostet, rechnet MPU-Kosten bei Alkohol vor. Und wenn bereits eine Sperre läuft: Die MPU-Sperrfrist.
Warum Betroffene mit uns arbeiten
- Wir lesen deine Akte, bevor wir irgendetwas empfehlenOb Ausfallerscheinungen vermerkt sind, entscheidet in deinem Fall über sehr viel – und steht nicht im Bußgeldbescheid, sondern in der Akte.
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Promillegrenzen und MPU: die wichtigsten Fragen
Ab welcher Promille droht eine MPU?
Warum kann schon ab 1,1 Promille eine MPU kommen?
Was bedeuten 0,5 und 1,1 Promille rechtlich?
Gilt die MPU-Grenze auch für Fahrradfahrer?
Was gilt in der Probezeit und unter 21 Jahren?
Hinweis: Dieser Text erklärt die Rechtslage zur Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob in deinem Fall eine MPU angeordnet wird, entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde anhand deiner Akte. Rechtsstand: § 13 FeV, §§ 24a und 24c StVG, § 316 StGB sowie BVerwG-Urteil vom 17.03.2021 (3 C 3.20), Stand August 2026.
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