Recht & Fristen

Verjährt die MPU? Tilgungsfristen und was nach Jahren gilt

Viele hoffen, dass sich die MPU nach ein paar Jahren von selbst erledigt. Ganz falsch ist das nicht, aber die Rechnung ist länger, als die meisten denken. Hier steht, welche Fristen wirklich zählen und wie du sie für dich ausrechnest.

Von MPU Nothilfe · Stand 27. September 2026 · Lesezeit rund 9 Minuten

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Inhalt · 10 Abschnitte
  1. 01Die kurze Antwort
  2. 02Tilgungsfristen im Fahreignungsregister
  3. 03Wann die Behörde alte Taten nicht mehr verwerten darf
  4. 04MPU nach 10 oder 15 Jahren – typische Fälle
  5. 05Wie lange ein positives Gutachten gilt
  6. 06Warten oder jetzt angehen
  7. 07Was du diese Woche tun kannst
  8. 08Häufige Fragen zur MPU-Verjährung
  9. 09Fazit
  10. 10Quellen und weiterführende Seiten
Das Wichtigste in Kürze
  • Verjährunggibt es für die MPU nicht, es zählen Tilgungsfristen im Fahreignungsregister
  • Fristen2 Jahre 6 Monate, 5 Jahre oder 10 Jahre, je nach Eintrag (§ 29 StVG)
  • Der Hakenbei Entzug beginnt die Frist oft erst fünf Jahre nach dem Urteil, plus ein Jahr Überliegefrist
  • Positives Gutachtenkeine gesetzliche Frist, in der Praxis rund ein Jahr
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Die kurze Antwort: nein, aber …

Die MPU verjährt nicht. Es gibt keine Frist, nach der eine Anordnung einfach wegfällt. Was wegfallen kann, ist ihr Grund: die Tat, die im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert ist. Ist sie getilgt und gelöscht, darf die Führerscheinstelle sie nicht mehr gegen dich verwenden.

Der Unterschied klingt spitzfindig, ist aber für die Rechnung entscheidend. Eine Verjährung würde vom Tattag an laufen, wie man es aus dem Strafrecht kennt. Die Tilgungsfrist dagegen beginnt zu einem Zeitpunkt, den das Gesetz genau festlegt, und der liegt bei einem Führerscheinentzug oft Jahre nach der Tat. Dazu kommt ein Jahr, in dem der Eintrag nach Ablauf der Frist noch gespeichert bleibt.

Wer „MPU nach zehn Jahren“ sucht, meint meistens: Ich habe den Führerschein vor langer Zeit verloren, nie eine MPU gemacht, und frage mich, ob ich jetzt ohne sie davonkomme. Die ehrliche Antwort lautet: manchmal ja, oft noch nicht, und das lässt sich ausrechnen. Wie, steht in den nächsten Abschnitten.

Dieser Artikel erklärt die Regeln allgemein, Stand 27. September 2026. Er ist keine Rechtsberatung. Ob und wann ein bestimmter Eintrag getilgt ist, hängt an Daten aus deiner Akte, die wir hier nicht kennen. Im Zweifel gehört die Frage zu einem Anwalt für Verkehrsverwaltungsrecht.
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Tilgungsfristen im Fahreignungsregister

Das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt speichert Verkehrsstraftaten, bepunktete Ordnungswidrigkeiten und Maßnahmen der Führerscheinstellen (§ 28 StVG). Wie lange ein Eintrag stehen bleibt, regelt § 29 Absatz 1 StVG in drei Stufen.

2 Jahre 6 Monate
  • FürOrdnungswidrigkeiten mit einem Punkt
  • Beispieltypische Geschwindigkeitsverstöße mittlerer Höhe
5 Jahre
  • FürStraftaten ohne Entzug, Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten
  • BeispielFahrt mit 0,5 Promille (§ 24a StVG)
10 Jahre
  • FürStraftaten mit Entzug oder isolierter Sperre, Entziehung und Versagung durch die Behörde, Verzicht
  • BeispielTrunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille

Fast alle Fälle, in denen eine MPU im Raum steht, landen in der rechten Karte. Wer wegen Alkohol oder Drogen den Führerschein verloren hat, hat einen Zehn-Jahres-Eintrag. Das gilt auch, wenn die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entzogen hat, etwa weil ein angeordnetes Gutachten nicht kam.

Wann die Frist beginnt

Grundsätzlich mit der Rechtskraft der Entscheidung (§ 29 Absatz 4 StVG), also nicht mit dem Tattag, sondern mit dem Tag, an dem das Urteil, der Strafbefehl oder der Bescheid nicht mehr angefochten werden kann. Zwischen beiden liegen oft Monate.

Die Anlaufhemmung: der eigentliche Knackpunkt

Wurde die Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung entzogen oder versagt, wurde eine isolierte Sperre verhängt oder hast du verzichtet, gilt § 29 Absatz 5 StVG: Die Tilgungsfrist beginnt erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens aber fünf Jahre nach der Rechtskraft. Wer nie einen neuen Führerschein beantragt, wartet also fünf Jahre, bevor die zehn Jahre überhaupt anfangen zu laufen.

Die Überliegefrist

Ist die Tilgungsfrist abgelaufen, wird ein Eintrag über eine Straftat oder eine bepunktete Ordnungswidrigkeit noch ein weiteres Jahr gespeichert (§ 29 Absatz 6 StVG). In diesem Jahr darf er nur noch für bestimmte Zwecke genutzt werden, unter anderem für Verfahren über die Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis, wenn die Tat Grundlage einer noch gespeicherten Versagung oder Entziehung ist. Ob das bei dir zutrifft, ist eine Einzelfallfrage.

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Wann die Behörde alte Taten nicht mehr verwerten darf

Der entscheidende Satz steht in § 29 Absatz 7 StVG: Ist ein Eintrag gelöscht, dürfen Tat und Entscheidung nicht mehr vorgehalten und nicht zu deinem Nachteil verwertet werden. Die Führerscheinstelle darf dann keine MPU mehr auf diese Tat stützen. Das ist das, was umgangssprachlich mit „die MPU ist verjährt“ gemeint ist.

Das Gesetz kennt zwei Einschränkungen, die man kennen sollte, bevor man sich darauf verlässt:

  • Grundlage einer Maßnahme Solange die Tat als Grundlage einer noch gespeicherten Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis genannt ist, darf sie für Fahrerlaubnisverfahren weiter verwendet werden (§ 29 Abs. 7 Satz 2).
  • Straftaten mit Entzug Ihr Zehn-Jahres-Eintrag ist nach einem Zeitraum, der fünf Jahren entspricht, zwar nur noch eingeschränkt nutzbar, bleibt aber gerade für Verfahren über Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis weiter verwendbar (§ 29 Abs. 7 Satz 3).

Für die MPU heißt das praktisch: Solange ein Zehn-Jahres-Eintrag nicht getilgt und gelöscht ist, darf die Führerscheinstelle ihn bei einem Antrag auf Neuerteilung berücksichtigen und darauf eine Anordnung nach § 13 FeV (Alkohol) oder § 14 FeV (Drogen) stützen.

Was mit der Wiederholung passiert

Viele MPU-Anordnungen stützen sich darauf, dass jemand wiederholt auffällig geworden ist, bei Alkohol etwa nach § 13 Satz 1 Nr. 2 b FeV. Ist die frühere Tat gelöscht und damit nicht mehr verwertbar, kann sie nach § 29 Absatz 7 StVG auch nicht mehr als erster Teil einer Wiederholung zählen. Wer zwei Vorfälle mit großem Abstand hatte, sollte deshalb genau prüfen lassen, ob der ältere noch gespeichert ist.

Einträge aus der Zeit vor Mai 2014

Mit der Punktereform zum 1. Mai 2014 wurde das Verkehrszentralregister zum Fahreignungsregister. Für ältere Einträge gibt es Übergangsregeln in § 65 Absatz 3 StVG, die bis April 2019 das alte Tilgungsrecht fortgelten ließen und seitdem die neue Rechnung mit Anrechnung der bereits abgelaufenen Zeit vorsehen. Bei Taten aus dieser Zeit ist die einfache Formel deshalb unzuverlässig. Hier hilft nur die Registerauskunft.

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MPU nach 10 oder 15 Jahren – typische Fälle

Die folgenden Rechnungen sind vereinfachte Beispiele nach den Regeln seit 2014. Sie zeigen das Prinzip, ersetzen aber keine Prüfung deiner Registerauskunft.

Fall 1: Entzug wegen Alkohol, nie wieder beantragt

Ein Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr mit 1,7 Promille wird am 1. März 2016 rechtskräftig, das Gericht entzieht die Fahrerlaubnis. Der Betroffene beantragt nie einen neuen Führerschein. Wegen der Anlaufhemmung beginnt die zehnjährige Tilgungsfrist erst am 1. März 2021. Sie endet am 1. März 2031. Danach folgt das Jahr Überliegefrist, gelöscht wird der Eintrag also im März 2032.

Vom Tattag gerechnet sind das rund 16 Jahre, nicht zehn.

Stellt er im Jahr 2026, also zehn Jahre nach der Tat, einen Antrag auf Neuerteilung, steht der Eintrag noch im Register. Die Führerscheinstelle wird bei 1,7 Promille nach § 13 FeV eine MPU anordnen.

Fall 2: MPU angeordnet, aber nie gemacht

Jemand fällt mit einer Drogenfahrt auf, die als Ordnungswidrigkeit nach fünf Jahren getilgt würde. Die Behörde ordnet eine MPU an, das Gutachten kommt nicht, sie entzieht die Fahrerlaubnis nach § 11 Absatz 8 FeV. Diese Entziehung ist ein eigener Eintrag mit zehn Jahren Tilgungsfrist und Anlaufhemmung. Aus fünf Jahren sind damit bis zu fünfzehn geworden, plus Überliegefrist. Was ein Verzicht auf die MPU sonst noch auslöst, steht in unserem Artikel Was passiert, wenn man die MPU nicht macht.

Fall 3: Punkte, lange zurückliegend

Wer bei acht Punkten die Fahrerlaubnis verloren hat, bekommt frühestens sechs Monate später eine neue, in der Regel nach einer MPU (§ 4 Absatz 10 StVG). Die behördliche Entziehung steht zehn Jahre im Register, mit Anlaufhemmung. Die Punkte selbst dagegen werden mit der Neuerteilung nach § 4 Absatz 3 StVG gelöscht, du startest danach also wieder bei null.

Und nach der Löschung?

Ist alles gelöscht, darf die MPU nicht mehr auf die alte Tat gestützt werden. Einen Führerschein bekommst du trotzdem nicht automatisch zurück. Du beantragst ihn neu, es gelten die Vorschriften der Ersterteilung (§ 20 Absatz 1 FeV), und wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass Kenntnisse oder Fähigkeiten fehlen, kann die Behörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen (§ 20 Absatz 2 FeV). Nach sehr langer Zeit ohne Fahrpraxis ist das kein seltener Fall.

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Wie lange ein positives Gutachten gilt

Die zweite Bedeutung von „MPU-Verjährung“ ist die umgekehrte Frage: Du hast ein positives Gutachten, hast es aber nicht sofort eingereicht. Wie lange kannst du damit warten?

Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Weder die FeV noch das StVG nennen eine Frist. In der Praxis rechnen Führerscheinstellen aber mit rund einem Jahr.

Der Grund ist inhaltlich: Ein Gutachten beurteilt deine Eignung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Je länger dieser zurückliegt, desto weniger sagt es über heute. Die Behörde muss im Einzelfall entscheiden, ob sie es noch als aktuell ansieht, und darf ein älteres Gutachten zurückweisen oder ein neues verlangen. Wie großzügig sie dabei ist, unterscheidet sich von Stelle zu Stelle.

Die sichere Regel ist deshalb einfach: Reich ein positives Gutachten zügig ein, am besten innerhalb weniger Wochen. Was danach bis zum neuen Führerschein passiert, erklärt unser Artikel Führerschein nach der MPU wiederbekommen. Und falls eine Frist der Behörde bereits abgelaufen ist, hilft MPU-Frist abgelaufen – was jetzt? weiter.

Ein negatives Gutachten „verjährt“ übrigens auch nicht

Du musst es nicht einreichen, und die Behörde erfährt davon nur, wenn du es vorlegst. Die Tat, um die es ging, bleibt aber mit ihrer Tilgungsfrist im Register. Ein zweiter Anlauf beginnt deshalb nicht bei null, sondern bei derselben Akte.

Aus unserer Praxis
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Warten oder jetzt angehen? Eine ehrliche Abwägung

Was wir in über 165 begleiteten Verfahren immer wieder sehen: Wer auf die Tilgung wartet, rechnet vom Tattag. Anlaufhemmung und Überliegefrist kennen die wenigsten, und so wird aus der Hoffnung auf zehn Jahre eine Wartezeit von fünfzehn oder sechzehn.

Dazu kommt ein zweites Muster. Menschen, die jahrelang warten, haben ihr Leben um das fehlende Auto herum organisiert. Wenn dann ein Jobwechsel, ein Umzug oder die Pflege der Eltern den Führerschein plötzlich dringend macht, stellen sie fest, dass die Tilgung noch drei oder vier Jahre entfernt ist. Dann wird die MPU doch nötig, nur unter Zeitdruck statt mit Ruhe.

  • Warten kann passen, wenn … die Löschung laut Registerauskunft in absehbarer Zeit ansteht, du im Alltag gut ohne Führerschein zurechtkommst und keine neue Auffälligkeit dazukommt.
    Jetzt angehen ist besser, wenn … die Löschung noch Jahre entfernt ist, der Führerschein beruflich oder familiär gebraucht wird oder du nicht sicher weißt, was im Register steht.

Eine MPU ist mit guter Vorbereitung in vielen Fällen in einigen Monaten erledigt, bei Alkohol oder Drogen mit Abstinenznachweis entsprechend länger. Das ist fast immer kürzer als die verbleibende Tilgungszeit. Und das positive Gutachten hat einen Vorteil, den das Warten nicht hat: Mit der Neuerteilung beginnt die Tilgungsfrist sofort zu laufen.

Was steht bei dir noch im Register?

Schick uns, was du über deine Einträge weißt. Wir rechnen mit dir durch, ob Warten realistisch ist oder ob die MPU der schnellere Weg zurück ist.

Fall durchrechnen lassen
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Was du diese Woche tun kannst

  • Registerauskunft beantragen Beim Kraftfahrt-Bundesamt, kostenlos nach § 30 Absatz 8 StVG, online mit Ausweis-Funktion oder schriftlich mit Identitätsnachweis.
  • Rechtskraftdaten heraussuchen Nicht der Tattag zählt, sondern der Tag, an dem Urteil, Strafbefehl oder Bescheid rechtskräftig wurde. Er steht in den Unterlagen oder in der Auskunft.
  • Selbst nachrechnen Rechtskraft plus fünf Jahre Anlaufhemmung (falls kein neuer Führerschein), plus Tilgungsfrist, plus ein Jahr Überliegefrist.
  • Entscheidung treffen Liegt das Ergebnis weit in der Zukunft, ist die MPU fast immer schneller. Liegt es nah, kann Warten eine vernünftige Option sein.

Eine Warnung zum Schluss: Rechne nicht mit Daten aus dem Gedächtnis. Die meisten Fehlkalkulationen, die wir sehen, entstehen, weil jemand das Jahr der Tat im Kopf hat und nicht das Datum der Rechtskraft. Ein halbes Jahr Unterschied ist dabei eher die Regel als die Ausnahme.

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Häufige Fragen zur MPU-Verjährung

Verjährt die MPU nach 10 Jahren?
Eine Verjährung im eigentlichen Sinn gibt es nicht. Entscheidend ist, ob die Tat, die zur MPU geführt hat, noch im Fahreignungsregister steht und verwertet werden darf. Eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis hat eine Tilgungsfrist von zehn Jahren, die aber oft erst Jahre nach dem Urteil zu laufen beginnt. Nach zehn Jahren ab der Tat ist sie deshalb meist noch nicht getilgt.
Wann beginnt die Tilgungsfrist bei einem Führerscheinentzug?
Nicht mit der Tat und nicht mit dem Urteil. Wurde die Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung entzogen, beginnt die Frist nach § 29 Absatz 5 StVG erst mit der Neuerteilung, spätestens aber fünf Jahre nach der Rechtskraft der Entscheidung.
Was ist die Überliegefrist?
Nach Ablauf der Tilgungsfrist wird ein Eintrag über Straftaten und bepunktete Ordnungswidrigkeiten nicht sofort gelöscht, sondern bleibt noch ein Jahr gespeichert (§ 29 Absatz 6 StVG). In diesem Jahr darf er nur noch für eng begrenzte Zwecke genutzt werden.
Darf die Führerscheinstelle getilgte Taten noch verwenden?
Grundsätzlich nein. Ist ein Eintrag gelöscht, dürfen Tat und Entscheidung nach § 29 Absatz 7 StVG nicht mehr zu deinem Nachteil verwertet werden. Eine Ausnahme gilt, solange die Tat Grundlage einer noch gespeicherten Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis ist.
Wie lange ist ein positives MPU-Gutachten gültig?
Eine gesetzliche Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Die Führerscheinstelle muss aber beurteilen, ob das Gutachten deine aktuelle Eignung noch abbildet. In der Praxis werden Gutachten, die älter als etwa ein Jahr sind, häufig nicht mehr akzeptiert. Reich es deshalb zügig ein.
Wie erfahre ich, was über mich im Register steht?
Beim Kraftfahrt-Bundesamt kannst du eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister beantragen. Sie ist nach § 30 Absatz 8 StVG kostenlos und zeigt dir die gespeicherten Einträge. Erst damit lässt sich seriös rechnen, wann etwas getilgt wird.
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Fazit

Die MPU verjährt nicht, aber ihr Anlass kann wegfallen, wenn der Eintrag im Fahreignungsregister getilgt und gelöscht ist. Bei einem Führerscheinentzug heißt das: zehn Jahre Tilgungsfrist, die oft erst fünf Jahre nach der Rechtskraft beginnt, plus ein Jahr Überliegefrist. Wer vom Tattag aus zehn Jahre rechnet, liegt fast immer daneben.

Ein positives Gutachten hat dagegen keine feste Gültigkeit, wird in der Praxis aber nur etwa ein Jahr akzeptiert. Für beide Fragen gilt: Erst die Registerauskunft, dann die Entscheidung.

Warten oder handeln – wir rechnen mit dir

Wir gehen mit dir deine Einträge und Daten durch und sagen dir ehrlich, ob sich das Warten lohnt oder ob die MPU der kürzere Weg ist.

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