Abstinenznachweise

Sind Abstinenznachweise nötig?
Wenn ja, wie lange muss man die Abstinenz nachweisen?
In diesem Artikel beantworten wir ihre Fragen zu der Abstinenz.

Was ist die Abstinenz?

Abstinenz bezeichnet im Allgemeinen das bewusste und freiwillige Verzichten auf bestimmte Substanzen oder Verhaltensweisen. Im Kontext von Verkehrssicherheit wird der Begriff insbesondere in Bezug auf Alkohol- oder Drogenkonsum verwendet. Wenn jemand im Straßenverkehr aufgrund solcher Verhaltensweisen aufgefallen ist, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Im Rahmen der MPU wird von den Behörden verlangt, dass die betroffene Person sich mit ihrem Konsum auseinandersetzt und nachweist, dass er oder sie in der Lage ist, dauerhaft darauf zu verzichten. Ein wichtiger Teil dieser Nachweisführung ist der Abstinenznachweis. Ohne diesen Nachweis wird es in der Regel zunächst schwer, die MPU erfolgreich zu bestehen.

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Ab wann ist eine Abstinenz erforderlich?

Die Entscheidung, ob ein Abstinenznachweis erforderlich ist oder nicht, wird immer im Einzelfall getroffen. Allerdings gibt es ungefähre Richtlinien, die man bei den jeweiligen Delikten beachten muss.

Alkohol

Bei einmaligen Delikt mit geringer BAK
Keine Abstinenz erforderlich
Bei einmaligen Delikt mit mittlerer BAK
6 Monate Abstinenz erforderlich
Bei allen sonstigen Delikten
12 Monate Abstinenz erforderlich

Cannabis

Bei einmaligen Delikt mit geringem THC
6 Monate Abstinenz erforderlich
Bei allen sonstigen Delikten
12 Monate Abstinenz erforderlich

Drogen

Bei allen Delikten
12 Monate Abstinenz erforderlich

Wie kann ich meine Abstinenz beweisen?

Für den Nachweis der Abstinenz von Alkohol oder Drogen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die gängigste Methode ist der Nachweis von Ethylglucuronid (EtG) mittels:

Beim Urinscreening können entweder 4 Urinkontrollen innerhalb von 6 Monaten oder 6 Urinkontrollen innerhalb von 12 Monaten durchgeführt werden, um eine Abstinenz von Alkohol oder Drogen nachzuweisen.

Für die Haaranalyse werden längere und unbehandelte Haare benötigt, die nicht gefärbt, getönt oder gebleicht sein dürfen. Es werden max. drei cm lange Haarsegmente untersucht, um eine einjährige Abstinenz von Alkohol nachzuweisen, und max. sechs cm lange Haarsegmente, um eine einjährige Abstinenz von Drogen nachzuweisen. Eine Haarlänge von einem cm entspricht etwa einem Monat.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Methoden nur einen zeitlich begrenzten Nachweis der Abstinenz ermöglichen. Eine längere Abstinenz kann nicht nachgewiesen werden, da Ethylglucuronid im Urin nach 80-90 Stunden und in den Haaren nach 3-6 Monaten abgebaut wird.

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Schritte für die Abstinenz

Schritt 1

Anrufen

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Schritt 2

Abstinenz Vertrag

Gemeinsam suchen wir ein Abstinenzinstitut aus, welches zu deinen Wünschen passt und vereinbaren hier einen Vertrag.

Schritt 3

Abstinenznachweise

Nun wird die Abstinenz über den vereinbarten Zeitraum mittels Analysen nachgewiesen.

Schritt 4

Bescheinigung

Zum Ende hin erhältst du eine Bescheinigung über den vollen Abstinenzzeitraum.

Schritt 5

MPU

Zuletzt findet die MPU statt, um die Verhaltensänderung nachzuweisen

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